Abrechnung
Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen für Wohn- und Gewerberäume setzen oftmals Erfahrung, Routine und die entsprechende Kenntnis vielfältiger Vorschriften und Gesetzeslagen voraus. Diese Vorteile einer professionellen Bearbeitung Ihrer Verpflichtungen und Bedürfnisse biete ich Ihnen. Auf Wunsch werden auch Heizkostenabrechnung für Objekte bis zu 6 Einheiten übernommen. Sie erhalten von mir anhand Ihrer Unterlagen eine komplette Abrechnung nebst allen gesetzlich geforderten Anlagen, wie z.B. die Bestätigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a EStG.
Sie wollen Ihre Immobilie selbst verwalten aber die jährliche Betriebskostenabrechnung ist ein „Reizthema“ für Sie? Ist Ihnen der jährliche Zeitaufwand lästig? Sind Sie sich nicht ganz sicher, welche Kosten Sie abrechnen müssen bzw. dürfen?
Ich erstelle für Sie Ihre Betriebskostenabrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie stellen mir nach vorheriger Absprache zu nötigen Unterlagen zur Verfügung und ich erstelle für Sie die entsprechenden Abrechnungen nebst aller Anlagen. Bevor ich mit den Abrechnungen beginne, überprüfe ich stets alle im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Umlagefähigkeit.
Da jedes Haus anders ist, erfolgt die Berechnung nach folgendem Schema. Vorab bespreche ich mit Ihnen die genaue Abrechnungsweise und berate Sie bei Bedarf gerne über Verbesserungsmöglichkeiten. Die Abrechnungen werden dann von mir an die jeweiligen Mieter geschickt. Auch nach erfolgter Abrechnung stehe ich Ihnen und Ihren Mietern gerne für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
In einer übersichtlichen Form erhält der Mieter seine Abrechnung nebst allen nötigen Anlagen bzw. Aufstellungen wie z.B. die Anlage nach § 35 a EStG über „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder eine Übersicht über die Wasserzähler und – stände.
Bitte denken Sie daran – die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach können Sie Nachforderungen nicht mehr geltend machen, sind aber zur Abrechnungserstellung und Erstattung von Guthaben trotzdem verpflichtet!
Um meinen Abrechnungsservice für Sie als Auftraggeber noch zu intensivieren, habe ich mich im Jahre 2015 zusätzlich zur staatlichen geprüften Betriebskostenfachkraft IMI ausbilden lassen.